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Folgende Access Keys sind verfügbar:

EGMR - Z.H. und R.H. gegen die Schweiz (2015)

Beschwerde Nr. 60119/12
Keine Verletzung des Rechts auf Familienleben (Art. 8 EMRK)
Keine Verletzung des Rechts auf Eheschliessung (Art. 12 EMRK)

Der EGMR befand, dass die Schweiz eine Ehe zwischen einer 14-Jährigen und einem 18-Jährigen nicht anerkennen müsse. Das Paar aus Afghanistan hatte 2009 im Iran geheiratet und stellte 2012 ein Asylgesuch in der Schweiz. Die Schweizer Behörden behandelten die beiden Verfahren individuell, da sie die Ehe nicht anerkannten. Als der Mann später nach Italien abgeschoben wurde, klagte das Paar am EGMR das Recht auf Familienleben ein. Der Gerichtshof hielt jedoch fest, dass die nationalen Behörden am besten in der Lage seien, zu entscheiden, ob eine Ehe vorliege, die einen Anspruch auf Familienleben vermittle. Der EGMR hat eine Verletzung des Art. 8 EMRK durch die Schweiz verneint und die Beschwerde von Frau Z.H. und Herrn R.H. abgewiesen.

Artikelquelle

Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.

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